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Hilti Brandabschottung

Brandschutzstopfen

Zugelassene Brandschutzsysteme/Abschottungen nach LAR:

Werden Kabel oder Rohre durch brandbeständige Wände und Decken geführt, so müssen diese mit bauaufsichtlich zugelassenen oder geprüften Brandschutzsystemen verschlossen werden.

Einzelkabel, nichtbrennbare Rohre bis 160 mm und brennbare Rohre bis Ø 32 mm dürfen nach den Vereinfachungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) abgeschottet werden.

Brandschutzschaum

Kombinationen von Brandschutzprodukten:

Brandschutzprodukte untereinander oder verschiedener Hersteller dürfen in einem Schott nicht gemischt werden. Einige Hilti Brandschutzsysteme dürfen miteinander kombiniert werden. So kann beispielsweise der Hilti Brandschutzschaum CP 620 oder der MG II Elektromörtel zur einfachen Nachbelegung mit dem Hilti Brandschutzsystem CP 657-L kombiniert werden.

Brandschutzsteine

Maximale Schottbelegung

Eine Brandschutzabschottung darf maximal mit 60% Kabeln oder Rohren belegt sein. Ist die Öffnung mit mehr als 60% belegt, muss die Öffnung vergrößert werden. Bei der Durchführung von Einzelrohren durch Kernbohrungen ist nicht der Belegungsgrad der Öffnung, sondern der Ringspalt zwischen Rohr und Bauteillaibung maßgeblich.

Brandschutzkissen

Mindestabstände:

In den Prüfzeugnissen und Zulassungen sind Mindestabstände zwischen den Belegungskomponenten (Kabel, Rohre) untereinander und zur Bauteillaibung definiert. Diese sind je nach Brandschutzsystem sehr unterschiedlich und sind damit bei der Auswahl eines Brandschutzsystems zu berücksichtigen.

 Unser Parter: www.hilti.de

Sonderlösungen:

Ist die Abschottung einer Durchführung nicht im Rahmen einer Zulassung möglich, ist nach Absprache mit dem Brandschutzverantwortlichen und einem Gutachter eine Lösung zu definieren.

Kennzeichnung:

Brandschutzabschottungen sind mit einem Ausführungsschild zu kennzeichnen. Darauf ist die ausführende Firma und das Herstellungsdatum einzutragen. Abschottungen nach LAR und Abschottungen von Gebäudefugen sind nicht kennzeichnungspflichtig

Gloria
Günzburger Steigtechnik
Mitglied im BVBF
Branach
(027 37) 21 64 26
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