Brandschutzabschottung

Brandschutzstopfen

Brandschutzstopfen


Brandschutzschaum

Brandschutzschaum


Brandschutzsteine

Brandschutzsteine


Brandschutzkissen

Brandschutzkissen


HILTI

Unser Partner: www.hilti.de

Zugelassene Brandschutzsysteme/Abschottungen
nach LAR:

Werden Kabel oder Rohre durch brandbeständige Wände und Decken geführt, so müssen diese mit bauaufsichtlich zugelassenen oder geprüften Brandschutzsystemen verschlossen werden.

Einzelkabel, nichtbrennbare Rohre bis 160 mm und brennbare Rohre bis Ø 32 mm dürfen nach den Vereinfachungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) abgeschottet werden.

Kombinationen von Brandschutzprodukten:

Brandschutzprodukte untereinander oder verschiedener Hersteller dürfen in einem Schott nicht gemischt werden. Einige Hilti Brandschutzsysteme dürfen miteinander kombiniert werden. So kann beispielsweise der Hilti Brandschutzschaum CP 620 oder der MG II Elektromörtel zur einfachen Nachbelegung mit dem Hilti Brandschutzsystem CP 657-L kombiniert werden.

Maximale Schottbelegung

Eine Brandschutzabschottung darf maximal mit 60% Kabeln oder Rohren belegt sein. Ist die Öffnung mit mehr als 60% belegt, muss die Öffnung vergrößert werden. Bei der Durchführung von Einzelrohren durch Kernbohrungen ist nicht der Belegungsgrad der Öffnung, sonder der Ringspalt zwischen Rohr und Bauteillaibung maßgeblich.

Mindestabstände:

In den Prüfzeugnissen und Zulassungen sind Mindestabstände zwischen den Belegungskomponenten (Kabel, Rohre) untereinander und zur Bauteillaibung definiert. Diese sind je nach Brandschutzsystem sehr unterschiedlich und sind damit bei der Auswahl eines Brandschutzsystems zu berücksichtigen.

Sonderlösungen:

Ist die Abschottung einer Durchführung nicht im Rahmen einer Zulassung möglich, ist nach Absprache mit dem Brandschutzverantwortlichen und einem Gutachter eine Lösung zu definieren.

Kennzeichnung:

Brandschutzabschottungen sind mit einem Ausführungsschild zu kennzeichnen. Darauf ist die ausführende Firma und das Herstellungsdatum einzutragen. Abschottungen nach LAR und Abschottungen von Gebäudefugen sind nicht kennzeichnungspflichtig

Haben Sie Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Kontaktdaten
Marburger Straße 29a
57250 Netphen-Deuz

Tel. (027 37) 21 64 26
Fax. (027 37) 21 64 51
infoschmitz-brandschutzservice.de

24h Service
(01 51) 150 084 02

Marburger Straße 29a
57250 Netphen-Deuz

Tel. (027 37) 21 64 26
Fax. (027 37) 21 64 51
infoschmitz-brandschutzservice.de

Öffnungszeiten

Mo, Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Di & Do 13:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr

Jeden ersten Samstag im Monat
9:00 - 12:00 Uhr

Aktuelles

Achtung: JavaScript ist nicht aktiviert | Bitte aktivieren Sie JavaScript um alle Funktionen dieser Website zu aktivieren.